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   OLG Koblenz, 23.11.1984 - 1 Ss 441/84   

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OLG Koblenz, 23.11.1984 - 1 Ss 441/84 (https://dejure.org/1984,15966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.11.1984 - 1 Ss 441/84 (https://dejure.org/1984,15966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. November 1984 - 1 Ss 441/84 (https://dejure.org/1984,15966)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 68, 227
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 82 B/05

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb

    aa) Hat der Betroffene Entschuldigungsgründe für sein Nichterscheinen vor dem Hauptverhandlungstermin mitgeteilt oder liegen Anhaltspunkte für ein entschuldigtes Ausbleiben des Betroffenen vor, muss das Urteil diese anführen, sich mit ihnen auseinandersetzen und erkennen lassen, warum das Gericht den vorgebrachten bzw. ersichtlichen Gründen die Anerkennung als ausreichende Entschuldigung versagt hat (OLG Düsseldorf VRS 59, 143; 74, 284; 77, 295; OLG Köln VRS 59, 452; BayObLG VRS 61, 48; OLG Hamm VRS 93, 452; MDR 1997, 286; OLG Koblenz VRS 66, 368; VRS 68, 227).

    Anderenfalls kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht beurteilen, ob der Bußgeldrichter die für eine rechtlich erlaubte Abwesenheit des Betroffenen anzuführenden Gesichtspunkte vollständig und rechtsfehlerfrei gewürdigt hat (vgl. OLG Koblenz VRS 68, 227; OLG Köln VRS 59, 452; OLG Düsseldorf VRS 64, 276).

  • OLG Koblenz, 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11

    Addition der Geldbußen bei der Zulässigkeitsprüfung im Falle einer einheitlichen

    Es muss vielmehr hinzukommen, dass die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in einer grundsätzlichen Frage getroffen ist, dass die Fehlentscheidung schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsanwendung auslösen würde oder dass ohne die höchstrichterliche Entscheidung mit weiteren Fehlentscheidungen in gleichgelagerten Fällen gerechnet werden kann (Senat VRS 68, 227; Göhler a.a.O. Rdn. 5).
  • OLG Jena, 14.09.1994 - 1 Ss 88/94
    Vielmehr muß hinzukommen, daß diese Fehlentscheidung in einer grundsätzlichen Frage getroffen ist, schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsanwendung auslösen würde oder daß ohne höchstrichterliche Entscheidung mit weiteren Fehlentscheidungen in gleichgelagerten Fällen gerechnet werden kann (OLG Koblenz, VRS 68, 227).
  • OLG Bremen, 22.07.1992 - Ss (Z) 41/92

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen

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